M A R I T A W I E M E R PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE
Kosten
Hier erhalten Sie genauere Infos zu Honorar und Kostenübernahme.
Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen aktuell leider NICHT möglich ist.
Kostenübernahme durch private Krankenversicherung/ Beihilfe
In der Regel werden die Behandlungskosten einer ambulanten Psychotherapie von der privaten Krankenkasse in den meisten Fällen übernommen. Da jede private Krankenkasse jedoch andere Vorgaben hat, bitte ich Sie, sich vorab zur Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle in Verbindung zu setzen und zu erfragen, welche Formalitäten beachtet werden müssen. Einige Versicherungen verlangen nach den ersten fünf Sitzungen einen Antrag zur Bewilligung weiterer Stunden. Entsprechende Antragsunterlagen stellt Ihnen Ihre Krankenkasse zur Verfügung. Bei der Antragsstellung unterstütze ich Sie gerne. Auch die Beihilfe beteiligt sich in den meisten Fällen an den Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Vor Therapiebeginn sollte jedoch geklärt werden, ob eine Antragstellung notwendig ist.
Selbstzahler*in
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung auch selbst tragen. In diesem Falle entfallen die üblichen Formalitäten zur Antragstellung. Anstelle eines Antrages auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird Ihnen das Honorar hierbei von mir privat in Rechnung gestellt. Dies bedeutet, dass die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen nicht bei Ihrer Krankenkasse dokumentiert werden. Die Gebühren für Selbstzahlende orientieren sich ebenfalls an der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) sowie den Abrechnungsempfehlungen (siehe Honorar).
Honorar
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) sowie den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern (außer Hamburg und
Schleswig-Holstein).
Die ersten 5 Sitzungen (sog. probatorische Sitzungen) werden in der Regel in vollem Umfang von der privaten Krankenkasse oder Beihilfe ohne vorherige Antragstellung erstattet. Für die Kostenübernahme der weiteren Sitzungen muss üblicherweise davor ein Antrag gestellt werden, bei dem ich Sie gerne unterstütze.
Der aktuelle Stundensatz (je 50 min) beläuft sich auf folgende Kosten:
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Psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu 3 mal): 134,06€
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Probatorische Sitzung (bis zu 5 mal): 100,55€
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Psychotherapeutische Akutbehandlung (12 mal): 134,06€
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Psychotherapeutische Kurzzeittherapie (24 mal): 134,06€
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Psychotherapeutische Langzeittherapie (bis zu 80 mal, inkl. Kurzzeittherapie): 100,55€
Zusätzlich können weitere Leistungen erbracht und berechnet werden, u.A.:
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Erhebung des aktuellen psychischen Befundes: 33,52€
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Erhebung einer biografischen Anamnese: 123,34€
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Durchführung, Auswertung und Besprechung einer Testbatterie: 75,75€ (1,8-facher Satz)
Die Abrechnung erfolgt über den Faktor 2,3 - dieser wird üblicherweise von den Krankenkassen erstattet. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Ihre Krankenkasse gegebenenfalls nicht den vollen Betrag erstattet. In diesem Falle müssen Sie für die entsprechende Differenz selbst aufkommen.
Setzen Sie sich am Besten vorab mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle in Verbindung, um die genauen Konditionen der Kostenübernahme zu erfragen. Antragsunterlagen werden Ihnen ebenfalls von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt.
Terminabsagen
Ich bitte um Verständnis dafür, dass vereinbarte Termine mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, wird ein Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht an andere Patient*innen vergeben werden kann.